Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine IAP bis zu einem Betrag von 3.000 EUR in dem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.
Rund um die Prämie entstehen wie immer viele praktische Fragen zur Gewährung und Auszahlung der Prämie. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz erstellt. Es werden in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet. Dabei geht es auch um viele Sonderfälle, die es zu beachten gilt wie z. B.
• Ob Arbeitsverhältnisse zwischen nahestehenden Personen steuerlich anzuerkennen sind
• Ob Sachleistungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz steuerfrei zu gewähren sind
• Ob eine Sonderzahlung als steuerfreie IAP neben dem steuerfreien Corona-Pflegebonus gewährt werden kann.
Die Seite des BMF erreichen Sie unter diesem Shortlink: https://tinyurl.com/95e3pzcd.