"Wir freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen, die unser Team mit Freude, Engagement und Know-how ergänzen."
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Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Praxiserfahrung in der Beratung, von der Existenzgründung über die Begleitung in Finanzierungsfragen und der Unternehmenssteuerung bis hin zur Nachfolgeplanung und Betriebsübergabe.
Die unentgeltliche Lieferung von Wärme an andere Unternehmer stellt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands dar und unterliegt der ...
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke ...
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Abzug als ...