Wirtschaftsprüfung

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit erfolgreicher Teilnahme an der berufsrechtlich vorgeschriebenen externen Qualitätskontrolle (peer review) bietet Ihnen die VISIO GmbH weit mehr als nur die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäfte.

Genau wie bei unseren steuerberatenden Leistungen verschiebt sich auch bei dieser Dienstleistung der Akzent immer mehr in Richtung Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir interessieren uns für die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens genauso wie für seine Entwicklung und mögliche Chancen und Risiken hierbei.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns.

Jahresabschlussprüfung

Einige Unternehmen sind aufgrund ihrer Rechtsform, ihrer Beteiligungsverhältnisse oder ihrer Tätigkeit verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Der weitaus häufigste Fall ist das Überschreiten der Größenklassen nach § 267 HGB.

Die Größenklassen sind festgelegt nach den Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer.

Die für die Prüfungspflicht maßgeblichen Grenzen sind

  • Bilanzsumme: 6.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 12.000.000 Euro
  • Anzahl Arbeitnehmer: 50

Betreiben Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co. KG und überschreitet das Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der genannten Kriterien, so besteht nach § 316 HGB die Verpflichtung zur Prüfung. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß. Die Konsequenzen, die sich an diese Tatsache knüpfen können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Daneben bieten wir Ihnen zahlreiche weitere Dienstleistungen wie Sonderprüfungen, Unternehmensbewertungen (due diligence) oder gutachterliche Stellungnahmen zu Spezialfragen an.